Rahmenbedingungen

 

Erstgespräch:

Das unverbindliche Erstgespräch ist bereits ein Einstieg in die Psychotherapie, Coaching, Supervision, Paartherapie etc. dient zum wechselseitigen Kennenlernen, zur Klärung Ihres Anliegens und zur Besprechung der Rahmenbedingungen. Sie brauchen sich für das Vorgespräch weder vorbereiten, noch Unterlagen mitnehmen.

 

Ich nehme mir dafür eine volle Sitzungseinheit Zeit (Einzelsetting 50 Min., Paarsetting 80 Min.). Das Erstgespräch ist daher kostenpflichtig und wird zum gleichen Preis wie eine reguläre Einheit verrechnet.

 

Ich arbeite in folgenden Settings:

  • – Einzel-, Paar- und Gruppenpsychotherapie
  • – Coaching und Supervision
  • – Lehrendentätigkeit in Seminaren, Lehrgängen, Aus- und Weiterbildungen
  • – Aufstellungsarbeit

 

Dauer einer Einheit bzw. der Zusammenarbeit:

Die Dauer einer Einheit beträgt bei Einzelpersonen 50 Min. und bei Paaren 80 Min.

 

Die Prozess der Zusammenarbeit ist sehr individuell und kann von einer einzigen Stunde bis zu mehreren Monaten oder Jahren reichen. Erfahrungsgemäß macht es einen Sinn, in der Psychotherapie mit wöchentlichen Sitzungen zu beginnen. Im Coaching/Supervision oder in der Paartherapie sind zwei- bzw. dreiwöchentliche Abstände die Regel.

 

Generell gilt für die Dauer einer Therapie bzw. eines Coachings: „so kurz wie möglich, so lange wie nötig.“ Sollten Sie, aus irgendeinem Grund die Zusammenarbeit beenden wollen, ist es mir wichtig, dass wir eine extra Abschlussstunde vereinbaren. Diese dient der Reflexion und der wechselseitigen Verabschiedung.

 

Kosten:

  • – Einzeltherapie: € 110,- (50 Min.)
  • – Paartherapie: € 220,- (80 Min.)
  • – Aufstellung/szenische Exploration inkl. separatem Vorgespräch: € 290,-
  • – Coaching, Supervision, Einzelselbsterfahrung und Gruppen: auf Anfrage

Die Kosten für das Erstgespräch und die Folgeeinheiten sind ident.

Die Kosten für Krankenkassenanträge, Stellungsnahmen, Befundung sowie therapeutische Einschätzungen werden je nach Arbeitszeit verrechnet.

Psychotherapeutische Leistungen sind mehrwertsteuerfrei, gem. § 6 Abs. 1 Z 19 UStG.

 

Kostenzuschuss:

Für die Psychotherapie ist es möglich, dass Sie einen Kostenzuschuss (Teilrefundierung) bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Für den Antrag bei der Krankenkasse wird eine ärztliche Bestätigung einer ärztlichen Untersuchung benötigt.

Nähere Informationen siehe Link ÖBVP (Österreichischer Berufsverband für Psychotherapie) bzw. Detailinformationen siehe jeweilige Gesundheitskasse: ÖGK Wien | ÖGK NÖ | SVS | BVAEB

Zuschüsse pro Psychotherapie-Einzelsitzung:

  • – ÖGK: € 33,70
  • – SVS:  € 45,00
  • – BVAEB: € 46,60

Für Paartherapie, Selbsterfahrung, Coaching und Supervision übernehmen die Krankenkassen keine Kosten.

Einige Zusatzversicherungen übernehmen möglicherweise einen Teil der Psychotherapiekosten. Hierfür informieren Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Versicherung.

 

Absageregelung:

Vereinbarte Termine sind verbindlich, da der Termin ausschließlich für Sie reserviert ist. Wenn Sie aus bestimmten Gründen einmal eine vereinbarte Einheit nicht einhalten können d.h. absagen oder verschieben müssen, ersuche ich Sie, dies rechtzeitig zu tun – bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin. Eine kurze Nachricht genügt (SMS oder Nachricht auf Mailbox). Danach bzw. bei Nichterscheinen wird das Honorar aufgrund der nicht mehr möglichen Vermittlung des Termins, unabhängig vom Verhinderungsgrund zur Gänze verrechnet.

 

Vertraulichkeit:

Alles was in den gemeinsamen Stunden passiert unterliegt der strengen Verschwiegenheitspflicht (laut § 15 Psychotherapiegesetz). Diese gilt gegenüber allen Personen (Eltern, Partner, Familienmitgliedern etc.) oder Einrichtungen.