Rahmenbedingungen

Erstgespräch:
Das unverbindliche Erstgespräch ist bereits ein Einstieg in die Psychotherapie/Coaching/Supervision dient zum wechselseitigen Kennenlernen, zur Klärung Ihres Anliegens und zur Besprechung der Rahmenbedingungen.
Ich nehme mir dafür eine volle Sitzungseinheit Zeit. Das Erstgespräch ist daher kostenpflichtig und wird zum gleichen Preis wie eine reguläre Einheit verrechnet.
Ich arbeite in folgenden Settings:
- – Einzel-, Paar- und Gruppenpsychotherapie
- – Coaching und Supervision
- – Seminare, Lehrgänge und Weiterbildungen
- – Aufstellungsarbeit
Dauer einer Einheit bzw. der Zusammenarbeit:
Die Dauer einer Einheit beträgt bei Einzelpersonen 50 Min. und bei Paaren 80 Min.
Die Prozess der Zusammenarbeit ist sehr individuell und kann von einer einzigen Stunde bis zu mehreren Monaten oder Jahren reichen. Erfahrungsgemäß macht es einen Sinn, in der Psychotherapie mit wöchentlichen Sitzungen zu beginnen. Im Coaching/Supervision oder in der Paartherapie sind zwei- bzw. dreiwöchentliche Abstände die Regel.
Generell gilt für die Dauer einer Therapie bzw. eines Coachings: „so kurz wie möglich, so lange wie nötig.“ Sollten Sie, aus irgendeinem Grund die Zusammenarbeit beenden wollen, ist es mir wichtig, dass wir eine extra Abschlussstunde vereinbaren. Diese dient der Reflexion und der wechselseitigen Verabschiedung.
Kosten:
- – Einzeltherapie dauert 50 Min. und kostet € 105,-
- – Paartherapie dauert 80 Min. und kostet € 195,-
- – Coaching, Supervision, Einzelselbsterfahrung und Gruppen: auf Anfrage
Psychotherapeutische Leistungen sind mehrwertsteuerfrei, gem. § 6 Abs. 1 Z 19 UStG.
Kostenzuschuss:
Für die Psychotherapie ist es möglich, dass Sie einen Kostenzuschuss (Teilrefundierung) bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Nähere Informationen siehe Link ÖBVP (Österreichischer Berufsverband für Psychotherapie) bzw. Detailinformationen siehe jeweilige Gesundheitskasse: ÖGK Wien | ÖGK NÖ | SVS | BVAEB
Zuschüsse pro Psychotherapie-Einzelsitzung:
- – ÖGK: € 31,50
- – BVAEB: € 42,40
- – SVS: € 45,00
Für Paartherapie bzw. für Selbsterfahrung übernehmen die Gebietskrankenkassen keine Kosten.
Absageregelung:
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Wenn Sie aus bestimmten Gründen einmal eine vereinbarte Einheit nicht einhalten können d.h. absagen oder verschieben müssen, ersuche ich Sie, dies rechtzeitig zu tun – bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin. Danach bzw. bei Nichterscheinen wird das Honorar aufgrund der nicht mehr möglichen Vermittlung des Termins zur Gänze verrechnet.
Bei der Buchung von Paketen bzw. wenn mehrere Einheiten im Voraus bezahlt werden, gilt folgendes:
Wenn der Prozess frühzeitig seitens des/der Klient:in abgebrochen wird, verfallen die restlichen offenen Einheiten d.h. die/der Klient:in verzichtet somit auf die offenen Einheiten.
Vertraulichkeit:
Alles was in den gemeinsamen Stunden passiert unterliegt der strengen Verschwiegenheitspflicht (laut § 15 Psychotherapiegesetz). Diese gilt gegenüber allen Personen (Eltern, Partner, Familienmitgliedern etc.) oder Einrichtungen.